Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hannes Schwarz – SchwarzLicht PHOTOGRAPHY (nachfolgend „Fotograf“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

2. Kleinunternehmerregelung

Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer berechnet.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Fotografen zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungen des Fotografen

Der Fotograf erbringt die vereinbarten fotografischen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Der Kunde erhält eine Auswahl bearbeiteter Bilder in digitaler Form. Die Anzahl der zu liefernden Bilder wird individuell vereinbart.

5. Bildrechte & Nutzungsrechte

Der Fotograf überträgt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Bildern für private und eigene geschäftliche Zwecke (Homepage, Social Media, Print für den Eigengebrauch). Eine kommerzielle Weiterverwertung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

Der Fotograf behält das Urheberrecht sowie das Recht, die Bilder für Eigenwerbung (Portfolio, Social Media, Ausstellungen) zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.

6. Preise & Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

7. Stornierung & Ausfall

Bei Stornierung durch den Kunden:

8. Haftung

Der Fotograf haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt werden.

9. Streitigkeiten & Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht Passau bzw. das Landgericht Passau.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Hannes Schwarz • SchwarzLicht PHOTOGRAPHY • Büchl 20 • 94065 Waldkirchen